Bäume fällen: Darf ich das? Wann ist es erlaubt? Wie geht's?
- SchwierigkeitMittel
- Kosten25 -100 €
- Dauer> 1 h
Einleitung
Die Kiefern vor dem Haus wachsen dir über den Kopf? Du hast eine kranke Kastanie auf dem Grundstück, die nicht gerettet werden kann? Oder stören dich die alten Obstbäume des Vorbesitzers bei der Gestaltung deines Gartens? Manchmal ist es notwendig, manchmal sogar deine Pflicht, einen Baum zu fällen. Letzteres gilt vor allem bei alten und morschen Bäumen, die dem nächsten Sturm nicht standhalten werden, oder bei einem krankhaften Befall deiner Bäume, der sich ausbreiten könnte.
Bäume, die auf deinem Grund und Boden stehen, darfst du grundsätzlich fällen. Im Vorfeld solltest du dich aber mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen, denn in vielen Städten und Gemeinden sind Bäume besonders geschützt – egal, ob sie sich auf einer öffentlichen Fläche oder auf einem Privatgrundstück befinden.
Bäume spielen eine bedeutende Rolle für Mensch, Tier und Klima. Sie erfüllen verschiedene Funktionen:
- Nutzfunktion: Bäume liefern nicht nur Holz zum Heizen oder zum Bauen, sondern auch Nahrung für Mensch und Tier. Zudem bieten sie Lebensraum für viele heimische Tierarten.
- Schutzfunktion: Bäume sind ein zentraler Bestandteil des Ökosystems. Sie regulieren das Klima, binden Kohlenstoffdioxid (CO2), produzieren Sauerstoff (O2) und filtern Staubpartikel aus der Luft.
- Erholungsfunktion: Bäume spenden an heißen Sommertagen wohltuenden Schatten und schwächen die Schallreflexion zwischen Häuserfronten ab.
- Gestaltungsfunktion: In Gärten und auf öffentlichen Plätzen wirken Bäume strukturgebend. Sie können Häuserfronten verdecken und einzelne Bauwerke optisch hervorheben.
Nicht immer ist es notwendig, den gesamten Baum zu entfernen. Bäume, die zu groß geworden sind oder zu viel Schatten werfen, lassen sich mit einem Kronenschnitt auslichten. Auch bei einzelnen morschen Ästen kann diese Vorgehensweise eine Alternative sein. Ein Kronenschnitt sollte generell von einem Fachbetrieb mit dem geeigneten Gerät und dem entsprechenden Know-how durchgeführt werden.
Möchtest du einen Baum in deinem Garten komplett fällen, dann solltest du das Projekt gut vorbereiten – vor allem dann, wenn du selbst zur Kettensäge greifst. Wir geben dir hilfreiche Tipps an die Hand und zeigen dir, wie du Schritt für Schritt beim Baumfällen vorgehst.
Auf unserem YouTube-Kanal findest du übrigens Videos zum Thema Garten-Wissen. Und nachdem du Platz in deinem Garten geschaffen hast, lass dich doch von unseren vielen Ideen für die Gartengestaltung inspirieren. In unserer DIY-Rubrik für Garten, Balkon & Terrasse warten außerdem viele Projekte zum Selberbauen, Pflegetipps und Gartenhacks auf dich.
- Astschere
- Helm mit Kinnriemen
- Schutzbrille oder Visier
- Gehörschutz
- Arbeitshandschuhe
- Feste Arbeitsschuhe mit Schutzkappe
- Schnittschutzhose
- Spaltkeile
- Eventuell starkes Seil
- Absperrvorrichtungen und eventuell Warnschilder
- kein zusätzliches Material notwendig
Planung
Was das Fällen von Bäumen auf dem eigenen Grundstück angeht, herrscht oft Unsicherheit. Gibt es einen speziellen Zeitraum, in dem Fällarbeiten erlaubt sind? Welche Bäume dürfen gefällt werden und welche sind geschützt? Wie fällt man einen Baum richtig? Eine pauschale Antwort auf diese Fragen gibt es nicht. Sie ist immer abhängig von den Gegebenheiten vor Ort.
Wann darf man im Garten Bäume fällen?
Vielen Hobbygärtnern ist der § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bekannt. Er besagt, dass Hecken, lebende Zäune, Sträucher und andere Gehölze in privaten Gärten und Grünanlagen zwischen dem 1. März und dem 30. September weder auf Stock gesetzt noch stark beschnitten werden dürfen. Ausgenommen sind Pflegeschnitte an Obstgehölzen oder schonende Formschnitte.
Auf Stock setzen
Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für Bäume „die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen“. Bäume in Haus- oder Kleingärten sind demnach vom Fäll- und Schnittverbot nicht betroffen. Das ist aber kein Freifahrtsschein für das Baumfällen. Bevor du die Akku-Kettensäge anwirfst, solltest du genau prüfen, ob es ergänzende oder weiterführende landesrechtliche Schutzvorschriften gibt. Zudem haben fast alle Kommunen eigene Baumsatzungen oder Baumschutzverordnungen erlassen.
Geschützt sind meist Bäume, die
- einen bestimmten Stammumfang in einer festgelegten Höhe erreicht haben
- als Ersatz für andere Bäume gepflanzt wurden
- zu bestimmten Arten gehören (z. B. Waldkiefer, Walnuss oder Türkische Baumhasel)
- als Naturdenkmal zählen oder aus anderen Gründen zu erhalten sind
- in einem Naturschutzgebiet stehen (auch wenn es sich dabei um Privatgrund handelt)
Erkundige dich am besten direkt bei deiner Stadt oder deiner Gemeinde, welche Vorschriften und Bestimmungen für das Fällen von Bäumen gelten.
Bäume im Wald fallen unter das Landesforstgesetz. Für sie ist das jeweilige Forstamt zuständig. Es dürfen generell nur Bäume gefällt werden, die vom Förster markiert wurden. Dabei handelt es sich meist um kleinere Bäume, die bessere Exemplare stark bedrängen.
Baum fällen mit Genehmigung
Obst- und Nadelbäume, abgestorbene Bäume sowie Bäume mit einem Stammumfang unter 60 cm dürfen in der Regel ohne Genehmigung gefällt werden – vorausgesetzt, es leben keine Wildtiere wie Fledermäuse, Hornissen oder Wespen darin. In unserem Artikel über Bienen und Wespen erfährst du mehr über die vermeintlichen Sorgenkinder im Garten.
Auch Vogelnester oder Bruthöhlen dürfen nicht entfernt werden. Für größere Bäume benötigst du meistens eine Baumfällgenehmigung. Diese musst du vorab bei der zuständigen Behörde beantragen. Das kann je nach Kommune entweder das Umwelt-, das Naturschutz- oder das Ordnungsamt sein. Die Kosten liegen zwischen 25 und 100 EUR.
Die Baumfällgenehmigung kann das Amt aus folgenden Gründen erteilen:
- Erkrankung des Baums
- Verlust der ökologischen Funktion
- Verhinderung der zulässigen Nutzung von Grundstücken
- Störung von Maßnahmen des Denkmalschutzes
- fehlende arttypische Entwicklung am Standort
- negativer Einfluss auf die Entwicklung des naheliegenden Baumbestands
Verschmutzung durch herabfallendes Laub und Früchte, Verstopfung der Dachrinnen und ein geringer Schattenwurf reichen demnach als Begründung nicht aus.
Viele Gemeinden haben spezielle Notfallregelungen. Wenn beispielsweise ein Baum, der droht umzustürzen, unmittelbar Menschenleben gefährdet, muss der Grundstückseigentümer die Gefahrenquelle sofort beseitigen. Der Antrag wird später nachgereicht. Frage unbedingt telefonisch bei deiner Gemeinde nach, wie sie Notfälle handhabt, bevor du einen entsprechenden Baum fällst.
Wichtig: Wer sich nicht an die gesetzlichen Regelungen hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Mancherorts fallen bis zu 50.000 EUR Strafe an.
Bäume genehmigungsfrei fällen: der optimale Zeitpunkt
Auch wenn du bestimmte Bäume das ganze Jahr über fällen darfst: Der optimale Zeitraum liegt in Anlehnung an die Vorgaben des BNAtschG zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar. Das hat mehrere Gründe: Zum einen wird die Reproduktionszeit der meisten Tierarten berücksichtigt, zum anderen ist das Holz außerhalb der Vegetationsperiode trockener und steht damit früher als Brennholz zur Verfügung. Zudem musst du kein zusätzliches Laub entsorgen.
Werkzeuge zum Baumfällen
Kleinere Bäume mit einem Stammdurchmesser von bis zu 20 cm kannst du selber fällen. Dazu benötigst du natürlich das passende Arbeitsgerät. Früher fällte man Bäume mit einer Axt, einer Handsäge und Spaltkeilen. Prinzipiell kannst du immer noch so vorgehen. Das manuelle Fällen ist aber sehr anstrengend.
Heute kommen eher Kettensägen zum Einsatz. Sie zerteilen Stämme und Äste meistens ohne viel Aufwand, bergen allerdings auch größere Gefahren. Für die eigene Sicherheit empfiehlt es sich, einen entsprechenden Lehrgang zu absolvieren. Auch Hochentaster sind für das Entfernen einzelner Stämme und Äste in der Höhe beliebt.
Schon gewusst?
Wie fällt man einen Baum richtig?
Es gibt zwei Techniken für das Fällen von Bäumen: das Fällen von oben und das freie Fallen.
Baum fällen von oben
Zunächst entfernst du die abstehenden Äste, zum Beispiel mit einem Hochentaster. Danach trägst du den Baum von oben nach unten stückweise ab. Diese Technik kommt meistens dann zur Anwendung, wenn nur wenig Platz zur Verfügung steht oder wenn der Stamm durch Fäulnis, Schädlingsbefall oder Sturmschäden instabil geworden ist. Für das Fällen von oben benötigst du je nach Höhe eine Hebebühne. Alternativ kann auch ein erfahrener Baumkletterer den Baum Stück für Stück absägen.
Freies Fallen
Bei dieser Technik sägst du den Baum unten am Stamm ab und bringst ihn der Länge nach zu Fall. Die Fallrichtung wird durch den Fallkerb bestimmt. Dafür sind zwei Schnitte notwendig: ein waagerechter Sohlenschnitt und ein schräger Dachschnitt, die sich beide am Ende treffen. Dabei sollte eine Kerbe von 45–55 Grad entstehen, die nicht mehr als ein Drittel in den Stamm hineinragt.
Auf der gegenüberliegenden Seite, etwa 5 cm oberhalb des waagerechten Schnitts, sägst du anschließend den Fällschnitt. Die Bruchleiste darf dabei nicht durchtrennt werden. Sie wirkt wie ein Scharnier. Um den Baumfällschnitt offen zu halten, schlägst du nun spezielle Spaltkeile aus Holz, Kunststoff oder Aluminium ein. Sie verhindern, dass die Kettensäge eingeklemmt wird, und drücken den Stamm zudem in die gewünschte Fällrichtung. Mit einem Seil, das du vor den Sägearbeiten hoch am Stamm angebracht hast, können Helfer den Baum zusätzlich in die richtige Richtung ziehen.
Ist der Baum gefallen, sägst du zunächst nur die Äste an der Oberseite ab. So bleibt der Stamm über dem Boden und lässt sich leichter zerteilen, ohne dass du dabei mit der Kettensäge in den Boden kommst. Damit das Sägeblatt nicht eingeklemmt wird, setzt man üblicherweise zwei Schnitte in den Stamm: einen Entlastungs- und einen Trennschnitt.
Soll der Wurzelballen im Boden verbleiben, sägst du den verbliebenen Stumpf möglichst nah über dem Boden ab. Vielleicht kannst du das alte Holz wiederverwenden, selbst wenn du keinen Kamin hast? Upcycling liegt schließlich im Trend. Gartenabfall wie Äste kannst du auch ein einem Häcksler verarbeiten.
Wann muss der Fachmann ran?
Dickere Bäume mit einem Stammdurchmesser ab 20 cm und Exemplare, deren Fallrichtung sich nicht sicher voraussagen lässt, können beim Fallen zur Gefahr für umstehende Gebäude und Autos, aber auch für Menschen und Tiere werden. Solche Fällarbeiten solltest du daher in die Hände von Profis legen. Sie kümmern sich auf Wunsch nicht nur um die erforderlichen Genehmigungen, sondern auch um die Zerkleinerung des Baums und den Abtransport der Stammteile.
Die Kosten für die Baumfällung richten sich in erster Linie nach der Größe des Baums, dem Stammumfang sowie dem Platz vor Ort. Kann der Baum nicht im Ganzen umstürzen, sondern muss in Einzelteile zerlegt werden, steigen Aufwand und Preis. Die Gesamtkosten inklusive Zerkleinerung von Stamm und Ästen liegen zwischen 400 und 800 EUR. Für die Wurzelbeseitigung kommen noch einmal 150 bis 400 EUR hinzu. Es lohnt sich, vorab mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. Achte dabei genau auf den angebotenen Leistungsumfang.
Baum fällen in Eigenregie: wichtige Sicherheitsaspekte
Du hast dich dazu entschieden, den Baum selber zu fällen? Dann solltest du den Gefahrenbereich und dich selbst gut absichern. Trage unbedingt eine entsprechende Schutzausrüstung (siehe auch oben unter Hilfsmittel). Da es bei der Arbeit mit einer Kettensäge sehr laut werden kann, ist ein Gehörschutz Pflicht. Zudem solltest du auf einen Helm mit Kinnriemen, eine Schutzbrille, Arbeitshandschuhe, feste Arbeitsschuhe mit Schutzkappe und eine Schnittschutzhose nicht verzichten.
Kommt es aufgrund mangelnder Sicherheitsmaßnahmen zu Sach- oder Personenschäden, muss der Verursacher nicht nur für die Kosten aufkommen, sondern auch mit einem Bußgeld rechnen.
- Handele nicht vorschnell und achte auf die richtige Ansprache des Baums: Wo befinden sich Druck- und Zugzonen? Steht er schief? Besitzt er eine einseitige Krone? Steht er in Hanglage? Ist schweres Totholz vorhanden, das herabfallen könnte? Sind faule oder morsche Stellen zu erkennen?
- Gehe nie allein ans Werk, sondern suche dir mindestens einen Helfer.
- Der Baum sollte möglichst auf freies Gelände fallen. Beseitige alle Gegenstände und Stolperfallen. Büsche müssen zurückgeschnitten werden.
- Sperre den Gefahrenbereich rund um den Baum in seiner doppelten Länge ab. Achte darauf, dass keine Tiere in den Bereich gelangen können.
- Kontrolliere deine Arbeitsgeräte auf Funktionstüchtigkeit: Ist Kettenöl im Tank? Sind Führungsschiene und Kette fest montiert? Steht die Kette im Leerlauf?
- Fasse die Säge fest mit beiden Händen.
- Die Kettensäge wird generell mit Vollgas an den Baum angesetzt.
- Das Kettenblatt darf vom Holz nicht eingeklemmt werden. Steckt die Kettensäge fest, solltest du sie nicht starten.
- Arbeite nie mit der Kettensäge auf einer Leiter oder gar im Baum!
- Achte darauf, dass du keine Holzspäne einatmest.
- Fälle Bäume nie bei starkem Wind. Böen können die geplante Fallrichtung beeinflussen und den Baum schon vorab zum Umstürzen bringen.
- Bewege dich zügig vom Baum weg, sobald er kippt.
Sieh dir auch unsere weiteren Tipps zur Sicherheit bei Heimwerkerarbeiten an.
Los geht’s – Schritt für Schritt
Wenn du den Arbeitsbereich entsprechend vorbereitet und die Sicherheitskleidung angelegt hast, kannst du die Kettensäge starten.
- Fallkerb setzen
- Fällschnitt sägen
- Äste an der Oberseite entfernen
- Stamm zerkleinern
- gegebenenfalls Wurzelballen absägen
Sonderfälle & Sonstiges
Wie bei vielen DIY-Projekten rund um Haus und Garten gibt es auch beim Absägen von Bäumen einige Sonderfälle, die du gegebenenfalls berücksichtigen musst.
Wann sind Baumfällungen im Zuge eines Neubaus gestattet?
Auf einem Baugrundstück dürfen Bäume gefällt werden, wenn sie den Bau eines Hauses verhindern. Es gelten dabei die gleichen Regelungen wie für bebaute Grundstücke: Das Fällen von Bäumen ist nur mit Genehmigung von Anfang Oktober bis Ende Februar erlaubt.
Bäume auf der Grundstücksgrenze
Bäume, die den vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, dürfen ebenfalls nur gefällt werden, wenn ein berechtigter Grund besteht. Steht ein Baum unmittelbar auf der Grundstücksgrenze, dann muss zudem der Nachbar seine Erlaubnis zum Fällen geben. Er hat das gleiche Besitzrecht. Wird man ohne Einverständnis tätig, macht man sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Sind sich beide Nachbarn dagegen einig, teilen sie sich die Kosten und das Holz.
Was gilt für Mieter und Eigentümer mit Sondernutzungsrechten am Garten?
Auch Mieter und Eigentümer mit Sondernutzungsrechten am Garten dürfen nicht einfach so einen Baum absägen. Fällarbeiten müssen in der Regel von der Mehrheit der Eigentümer im Rahmen der Eigentümerversammlung beschlossen werden.