Die vorgezogene Recyclinggebühr, kurz vRG
Die Finanzierung der Verwertung von elektrischen und elektronischen Geräten ist dank der Einführung der vorgezogenen Recyclinggebühr gesichert. Damit leistet das SENS System mitsamt aller Partner einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Umweltbelastung. Dies alles ist möglich, weil Konsumenten und Konsumentinnen dieses System akzeptieren und beim Neukauf eines elektrischen oder elektronischen Gerätes einen Recyclingbeitrag leisten. Wieviel, das hängt von Geräteart, Preis und Gewicht ab. Jedes Jahr werden die vRG-Tarife von der vRG-Kommission neu beurteilt, damit kein Kunde und keine Kundin zuviel bezahlen muss. Mehr Informationen unter: http://www.sens.ch